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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20 (https://dejure.org/2020,39895)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2020 - 11 S 123.20 (https://dejure.org/2020,39895)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 11 S 123.20 (https://dejure.org/2020,39895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 CoronaV4QuarV BB, § 3 CoronaV4QuarV BB, § 47 Abs 6 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung: Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 SARS-CoV-2-QuarV, § 2 Abs 5 Nr 5a SARS-CoV-2-QuarV, § 3 SARS-CoV-2-QuarV, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 11 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Coronapandemie; SARS-CoV-2; Covid-19; Quarantäneverordnung; Gleichbehandlung; Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Brandenburger Quarantäneregelung für Reiserückkehrer aus internationalen Risikogebieten im Eilverfahren bestätigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Brandenburger Quarantäneregelung für Reiserückkehrer aus internationalen Risikogebieten ...

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Eilantrag Brandenburger Quarantäneregelung für Reiserückkehrer aus internationalen Risikogebieten erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20

    Quarantäne; Absonderung; Risikoländer; Folgenabwägung; Reise zu touristischen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).

    Es kann offen bleiben, ob sich die SARS-CoV-2-QuarV als voraussichtlich rechtmäßig erweist (dazu 2.1.1.), weil zumindest eine Folgenabwägung ergibt, dass sich der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung nicht als dringend geboten erweist (dazu 2.1.2.) (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, Rn. 26, juris).

    Eine hinreichend verlässliche Klärung ist im Rahmen einer summarischen Prüfung nicht möglich und im Hinblick auf die gegenwärtige Unzulässigkeit des Antrags auch nicht geboten (so bereits Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, Rn. 27, juris).

    In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt, ob z.B. für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell über - oder unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt (Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, Rn. 28, juris, m.w.N.).

    Die Möglichkeit, eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme zu ergreifen und so die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung, einem auch mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, effektiver zu verhindern, bliebe zumindest zeitweise bis zu einer Reaktion des Verordnungsgebers (irreversibel) ungenutzt (Senatsentscheidung vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 47).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Quarantäneanordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20
    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, ist das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, Rn. 41, juris).

    Die Möglichkeit, eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme zu ergreifen und so die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung, einem auch mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, effektiver zu verhindern, bliebe zumindest zeitweise bis zu einer Reaktion des Verordnungsgebers (irreversibel) ungenutzt (Senatsentscheidung vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 47).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 13 B 1770/20

    Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20
    Im Gegensatz zu der Auffassung der Antragsteller drängt sich dem Senat eine mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarende Ungleichbehandlung zwischen Reiserückkehren aus internationalen Risikogebieten und Daheimgebliebenen, wie sie das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 20. November 2020 (13 B 1770/20.NE, juris Rn. 40) angenommen hat, bei summarischer Prüfung allerdings nicht auf.
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 18.06.2020 - 1 BvQ 69/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliche Quarantäne für Ein- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20
    Auch das BVerfG hat die Erfolgsaussichten eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die in der Hamburger CoronaVV 2 enthaltenen Quarantänebestimmungen als offen angesehen (Beschluss vom 18.06.2020 - 1 BvQ 69/20 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2020 - 3 MR 51/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20
    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist insbesondere zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Einreise aus einem vom Robert-Koch-Institut als internationales Risikogebiet ausgewiesenen Land anzunehmen ist, dass eine Person ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG ist, uneinheitlich (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.10.2020 - 3 MR 51/20 -, Rn. 14 juris, sowie darauf bezugnehmend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N -, Rn. 15 - 16, juris).
  • VGH Hessen, 12.11.2020 - 8 B 2765/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Coronaregelungen bzgl. Reisen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20
    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist insbesondere zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Einreise aus einem vom Robert-Koch-Institut als internationales Risikogebiet ausgewiesenen Land anzunehmen ist, dass eine Person ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG ist, uneinheitlich (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.10.2020 - 3 MR 51/20 -, Rn. 14 juris, sowie darauf bezugnehmend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N -, Rn. 15 - 16, juris).
  • VG Hamburg, 14.01.2021 - 11 E 92/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem

    Es erscheint nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Bewertung des Verordnungsgebers, jeden Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet i.S.d. § 2 Nr. 17 IfSG als Ansteckungsverdächtigen zu behandeln, sich in einem Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen wird (so wohl auch: OVG Schleswig, Beschl. v. 30.10.2020, 3 M R51/20, juris Rn. 14; hingegen offen gelassen: BVerfG, Beschl. v. 18.6.2020, 1 BvQ 69/20, juris Rn. 11 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.12.2020, 2 B 361/20, juris Rn. 12; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 7.12.2020, OVG 11 S 123/20, juris Rn. 23; Beschl. v. 3.12.2020, OVG 11 S 122/20, juris Rn. 28; OVG München, Beschl. v. 3.12.2020, 20 NE 20.2749, juris Rn. 40 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 20.11.2020, 13 B 1770/20.NE, juris Rn. 29 ff.).

    Die im Inland, insbesondere in der Freien und Hansestadt Hamburg, verbleibende Bevölkerung kann durch die zahlreich erlassenen, normativen Regelungen des Hamburgischen Verordnungsgebers in der Hamburgischen SARS-CoV Eindämmungsverordnung hingegen nur noch eingeschränkt ihren privaten sowie beruflichen Angelegenheiten nachgehen; derzeit ist es nicht ersichtlich, dass für die Kanarischen Inseln, insbesondere für Gran Canaria, qualitativ vergleichbare Regelungen getroffen worden sind (zu alldem so wohl auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7.12.2020, OVG 11 S 123/20, juris Rn. 24 ff.; Beschl. v. 3.12.2020, OVG 11 S 122/20, juris Rn. 28 f.; hingegen offen gelassen: OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.12.2020, 2 B 361/20, juris Rn. 13; OVG Bautzen, Beschl. v. 9.12.2020, 3 B 417/20, juris Rn. 17 ff.; anders hingegen: OVG Münster, Beschl. v. 20.11.2020, 13 B 1770/20.NE, juris Rn. 36).

  • VG Hamburg, 07.01.2021 - 17 E 5324/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem

    Diesbezüglich wird auf die nach Überzeugung der Kammer auf die hier streitigen Regelungen der Hamburgischen SARS-CoV Eindämmungsverordnung übertragbaren Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts Bautzen in seinem Beschluss vom 9.12.2020 (3 B 417/20, juris Rn. 18 f. u. 21; vgl. auch OVG Berlin, Beschl. v. 7.12.2020, OVG 11 S 123/20, juris Rn. 24 f.) verwiesen: "Der Antragsteller verweist vor allem darauf, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 20. November 2020 - 13 B 1770/20.NE) nach der derzeitigen Lage der Pandemieentwicklung im Bundesgebiet davon ausgeht, dass durchgreifende Bedenken gegenüber Quarantäneregelungen für Einreisende aus Risikogebieten bestehen, weil die diesbezügliche Verordnung unberücksichtigt lasse, ob durch die Einreise zusätzliche Infektionsgefahren begründet würden.

    Bezogen auf das generelle Risiko einer Ansteckung entspricht dem, dass die Festlegung von Risikogebieten i.S.v. § 2 Nr. 17 IfSG in einem zweistufigen Verfahren erfolgt, in dem auf zweiter Stufe nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt wird, ob für den betreffenden Staat bzw. die betreffende Region die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt (vgl. Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI, Stand 7.1.2021, www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html/, auch für die weiteren Einzelheiten; ferner OVG Berlin, Beschl. v. 7.12.2020, OVG 11 S 123/20, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 08.01.2021 - 1 B 3/21

    Corona: Erfolgloser Eilantrag gegen Absonderungspflicht

    Zur Erreichung dieses Zwecks ist die allgemeine Absonderungspflicht für Reiserückkehrer/innen aus ausländischen Risikogebieten - die in der Sache wohl als milderes Mittel zu Reisebeschränkungen/-verboten konzipiert ist - grundsätzlich auch geeignet, erforderlich und angemessen (entgegen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. November 2020, a. a. O. die Verhältnismäßigkeit tendenziell bejahend wohl: Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 3 B 417/20, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 11 S 123/20 und Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 11 S 122/20, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 1 S 3737/20, Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - Rn. 55, OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20, offenlassend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 B 361/20; jeweils juris).
  • VG Schleswig, 17.12.2020 - 1 B 163/20

    Corona-Krise; Quarantänepflicht bei Rückkehr aus Dänemark; Schleswig-Holstein;

    Zur Erreichung dieses Zwecks ist die allgemeine Absonderungspflicht für Reiserückkehrer/innen aus ausländischen Risikogebieten - die in der Sache wohl als milderes Mittel zu Reisebeschränkungen/-verboten konzipiert ist - grundsätzlich auch geeignet, erforderlich und angemessen (entgegen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. November 2020, a. a. O. tendenziell bejahend wohl: Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 3 B 417/20, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 11 S 123/20 - Pressemitteilung, und Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 11 S 122/20, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 1 S 3737/20, Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - Rn. 55, OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20, offenlassend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 B 361/20, jeweils juris).
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